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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Beratungs- und Serviceleistungen für Kunden der FAIRMONEY® Kostenmanagement GmbH Unternehmensberatung

1. Vertragsgegenstand

Der Kunde beauftragt die FAIRMONEY Kostenmanagement GmbH, Sieveringer Straße 9/13, 1190 Wien, welche in der Folge unter der registrierten Marke FAIRMONEY auftritt, mit der Erbringung von Beratungs- und Serviceleistungen für den Kunden zur überschaubaren Verfolgung, Verwaltung und Optimierung seiner Fixkosten und seines Haushaltsbudgets. FAIRMONEY® definiert Fixkosten als zeitabhängige Kosten oder vertragsabhängige laufende Kosten und somit als Teil der Gesamtkosten, welche durch eine vertragliche Bindung des Kunden in einem bestimmten Zeitraum konstant bleiben. Es handelt sich dabei beispielsweise um laufende Kosten des Kunden zur Bestreitung des Alltags aus den Bereichen Wohnen/Büro/Standort (Miete, Darlehen, Betriebskosten), Person (Mitgliedschaften, Abos, Versicherungen, Ausbildungs- & Pflegekosten, etc.), Mobilität (KFZ-Kosten, Kosten für öffentliche Verkehrsmittel) oder Kommunikation (Telefon fest oder mobil, Internet, TV, Zeitungen, Medien). Im erweiterten Sinne definiert FAIRMONEY® Investitionen mit größeren Beträgen als Fixkosten, sofern diese durch laufende Einsparungen aus dem Alltag (fix) erspart werden.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für eine Vertragsbeziehung mit FAIRMONEY® gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Bestimmungen des Auftrages zur Erbringung von Beratungs- und Serviceleistungen sowie die Preis-/Leistungsbeschreibung von FAIRMONEY® in ihrer zum Zeitpunkt des Zustandekommens gültigen Fassung. FAIRMONEY® ist berechtigt, die AGB zu verändern. Änderungen der AGB werden dem Kunden schriftlich per Post oder per Telefax oder per E-Mail (sofern eine Zustimmung des Kunden für elektronische Informationsübermittlung vorliegt) übermittelt. Sofern der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt den geänderten AGB schriftlich (Post, Fax, E-Mail) widerspricht, gelten diese zum mitgeteilten Zeitpunkt als vereinbart. Für den Fall des Einspruchs durch den Kunden ist der Kunde wie auch FAIRMONEY® berechtigt, jeweils den Vertrag mit Frist von 4 Wochen zum Monatsletzten ab Einlangen des Einspruchs zu kündigen.

3. Zustandekommen des Vertrages

Ein vom (potenziellen) Kunden von FAIRMONEY® unterfertigter Auftrag stellt ein Angebot an FAIRMONEY® zum Abschluss eines Beratungsvertrages dar. Wenn der Kunde einen solchen Serviceauftrag an FAIRMONEY® aufgibt, erhält er eine E-Mail, die den Eingang des Auftrages bei FAIRMONEY® bestätigt und deren Einzelheiten anführen (Auftragsbestätigung). Diese Auftragsbestätigung stellt die Annahme des Angebotes dar und es kommt ein Beratungsvertrag zustande. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich die Angaben zu Preisen, Lieferung und Leistung grundsätzlich auf „übliche Mengen“ beziehen. Übersteigt der Service- und Beratungsauftrag die „üblichen Mengen“ so wird dies dem Kunden vorab in der Auftragsbestätigung kenntlich gemacht und ggf. ein abweichender Preis für die Leistungserbringung vereinbart. Eine solche Abweichung erfordert die schriftliche Zustimmung des Kunden per Post, Telefax oder E-Mail. In diesem Falle kommt der Vertrag erst mit Zustimmung des Kunden zustande.

4. Erfüllungsgehilfen und Vertragspartner

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich FAIRMONEY® zur Erfüllung seiner Leistungen Erfüllungsgehilfen und Vertragspartner bedient. Insbesondere im Falle von Verbesserungsvorschlägen zu bestehenden Fixkosten bzw. zum Eingehen neuerlicher Fixkosten und Käufen von neuerlichen Produkten und Leistungen kommt es bei Beauftragung eines Vertragspartners von FAIRMONEY® durch Kunden oder eines Produktanbieters über die Geschäftsbeziehung zu FAIRMONEY® hinaus zu einer direkten Geschäftsbeziehung des Kunden mit dem Vertragspartner von FAIRMONEY® oder dem Produktanbieter. FAIRMONEY® stellt sicher, dass im Falle von Produktempfehlungen und -angebote zu Produkten, welche nur durch spezielle gewerblich berechtigte Personen und/oder Unternehmen an den Kunden angeboten werden dürfen, die entsprechende aktuelle gewerbliche Voraussetzung des Empfehlenden/Anbieters zum Zeitpunkt der Empfehlung/des Angebotes vorliegt. FAIRMONEY® stellt ebenfalls sicher, dass vor Zustandekommen einer Geschäftsbeziehung mit einem Vertragspartner/Produktanbieter dem Kunden die entsprechenden Geschäftsbedingungen des Vertragspartners/Produktanbieters vorliegen.

5. Rücktrittsrechte von Konsumenten / Widerruf

Konsumenten im Sinne des KSchG sind berechtigt, bis zum Zustandekommen des Vertrages schriftlich per Post, Telefax oder E-Mail zurückzutreten. Bei FAIRMONEY® kommt es in den meisten Fällen, je nach ausgewähltem Produkt, zu höchst individuellen Beratungs- und Serviceleistungen für den Kunden. Ein Widerruf des Serviceauftrages ist somit nur bis zum Beginn der Leistungserbringung möglich. Hat der Kunde einmal Serviceleistungen erhalten, so ist ein Widerruf nur gegen Verrechnung der durch FAIRMONEY® bis zum Zeitpunkt des Widerrufs geleisteten Arbeiten möglich. Selbstverständlich hat der Kunde die Möglichkeit, im Falle von Mängeln oder Fehlern Preisminderung des Beratungsvertrages zu verlangen. Dies ist unter schriftlicher Kontaktaufnahme über Mail an service@fairmoney.org formlos möglich.

6. Leistungserbringung

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Erbringung der vereinbarten Leistung durch FAIRMONEY® selbst oder einen von FAIRMONEY® beauftragten Erfüllungsgehilfen oder einem Vertragspartner an den Kunden. FAIRMONEY® strebt an, in seiner Beschreibung des Leistungsumfangs möglichst exakte Hinweise und Erläuterungen zur Art und Weise der Erbringung von Serviceleistungen anzugeben. FAIRMONEY® weist ausdrücklich darauf hin, dass Angaben zur Leistungserbringung ausschließlich voraussichtliche Angaben und erfahrungsbezogene Richtwerte sind. Wenn FAIRMONEY® während der Bearbeitung des Auftrages feststellt, dass vom Kunden bestellte Leistungen nicht erfüllbar sind, wird der Kunde darüber gesondert per E-Mail informiert. Falls FAIRMONEY® ohne eigenes Verschulden zur Erbringung der Leistung nicht in der Lage ist, ist FAIRMONEY® dem Kunden gegenüber zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich darüber informiert, dass die beauftragte Leistung (in der entsprechenden Variante) nicht erbracht werden kann. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bleiben unberührt. Im Falle, dass eine Leistungserbringung für den Kunden nicht möglich ist, weil der Kunde nicht verfügbar ist oder unter der von ihm angegebenen Adresse nicht angetroffen wird, obwohl der Zeitpunkt dem Kunden mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versuch der Leistungserbringung.

7. Zahlung, Fälligkeit

Die Zahlung durch den Kunden wird zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages fällig. Die Begleichung der Honorare durch den Kunden erfolgt in der durch den Kunden im Auftrag gewählten Form und Fristigkeit für die jeweilige gewählte Periode im Vorhinein zu den im Serviceauftrag angeführten Konditionen. Für Kunden mit erfolgloser Abbuchung des Servicebeitrages erfolgt die Verrechnung per Zahlschein zuzüglich Zahlscheingebühr. Bei Auftragsannahme sowie in sonstigen Fällen bei berechtigtem Anlass prüft und bewertet FAIRMONEY® die Informationen und Datenangaben der Kunden. FAIRMONEY® behält sich vor, im Einzelfall bestimmte Kunden nicht anzunehmen. Kommt ein Kunde von FAIRMONEY® in Zahlungsverzug, so ist FAIRMONEY® darüber hinaus berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen EURIBOR p.a. zu fordern. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von FAIRMONEY® unbestritten sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Preise für Privatkunden verstehen sich, wenn nicht anders angegeben inkl. der jeweiligen gesetzlich anwendbaren Mehrwertsteuer, Preise für Firmenkunden exkl. MWSt.. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in der Preis-/Leistungsbeschreibung veröffentlichten Preise. Sofern nicht anders angegeben werden die Preise bei laufenden Servicebeiträgen einmal jährlich um den jeweiligen auf www.statistik.at veröffentlichten VerbraucherpreisIndex (VPI) der STATISTIK AUSTRIA Bundesanstalt Statistik Österreich angepasst.

8. Kundendaten

Der Kunde ist verpflichtet, Änderung seiner Kontaktdaten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) FAIRMONEY® unverzüglich anzuzeigen. Dies kann schriftlich per Post/Fax/E-Mail erfolgen. Gibt der Kunde Änderungen seiner Adresse, E-Mail-Adresse nicht bekannt, gelten schriftliche Erklärungen von FAIRMONEY® als zugegangen, wenn sie an die letzte FAIRMONEY® bekannt gegebene Adresse, E-Mail-Adresse gesendet wurden. FAIRMONEY® verpflichtet sich ausdrücklich, die vom Kunden überlassenen Daten entsprechend den Datenschutzbestimmungen und nur zum Zwecke der Leistungserbringung und damit zur Erfüllung der vorliegenden Geschäftsbedingungen zu benutzen. FAIRMONEY® verpflichtet sich darüber hinaus, sämtlichen Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen die Inhalte des Datenschutzgesetzes zur Kenntnis zu bringen und darüber hinaus eine Erklärung über Vertraulichkeit und Diskretion zu Kundeninformationen unterfertigen zu lassen.

9. Haftung

Liegt ein Mangel in der Leistungserbringung vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Abtretung dieser Ansprüche des Kunden an Dritte ist ausgeschlossen. Die Rückabwicklung einer mangelhaften Leistung hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. FAIRMONEY® haftet dann unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Des Weiteren haftet FAIRMONEY® für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. In diesem Fall haftet FAIRMONEY® jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. FAIRMONEY® haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

10. Vertragsbeginn, Dauer, Kündigung

Der Vertrag beginnt nach Zustandekommen mit dem in der Auftragsbestätigung angeführten Beginn-Datum. Die Beratungsleistung „FAIRMONEY® Inventur“ versteht sich als einmalige Beratungsleistung und endet mit erbrachter Leistung durch FAIRMONEY®. Im Falle des Abschlusses von „FAIRMONEY® Clever haushalten“ beträgt die Vertragsdauer ein Jahr (12 Monate) ab Vertragsbeginn und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr (weitere 12 Monate), wenn nicht eine der Parteien unter Einhaltung einer 1-monatigen Kündigungsfrist zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich (per Post/Fax/E-Mail) gegenüber der anderen Partei den Vertrag kündigt. Über diese Kündigungsmöglichkeit wird FAIRMONEY® den Kunden aktiv und zeitgerecht informieren. Beide Vertragspartner haben die Möglichkeit, die vorliegende Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufzukündigen, sofern ein wichtiger Grund die Fortsetzung der Zusammenarbeit unzumutbar erscheinen lässt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere: wenn einer der Vertragspartner zahlungsunfähig wird bzw. ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vertragspartners eröffnet oder auch ein Insolvenzantrag abgewiesen wird.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich materielles österreichisches Recht. Erfüllungsort ist Wien. Gerichtsstand ist Wien. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Vertragssprache ist deutsch. Der Kunde stimmt zu, dass der vorliegende Vertrag zu einem möglichen späteren Zeitpunkt durch FAIRMONEY® an einen von FAIRMONEY® festgesetzten Rechtsnachfolger übertragen werden kann, sofern die Leistungen aus diesem Vertrag unberührt bleiben. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Bedingungen bedürfen der Schriftform.

Wien, 07.01.2020

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Beratungs- und Serviceleistungen für Kunden der FAIRMONEY® Kostenmanagement GmbH Versicherungsagent und Berater in Versicherungsangelegenheiten

Präambel

(1) Der Versicherungsagent vermittelt unabhängig von seinen oder dritten Interessen, insbesondere unabhängig vom Versicherungsunternehmen (Versicherer), Versicherungsverträge zwischen dem Versicherungsunternehmen einerseits und dem Versicherungskunden andererseits. Der vom Versicherungskunden mit seiner Interessenwahrung in privaten und/oder betrieblichen Versicherungsangelegenheiten beauftragte Versicherungsagent ist für beide Parteien des Versicherungsvertrages tätig, hat aber überwiegend die Interessen des Versicherungskunden zu wahren.
(2) Der Versicherungsagent erbringt seine Leistungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) und einem mit dem Versicherungskunden abgeschlossenen Versicherungsagentenvertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers.

§ 1 Geltungsbereich

(1)Die AGB gelten ab Vertragsabschluss zwischen dem Versicherungsmakler und dem Versicherungskunden und ergänzen den mit dem Versicherungskunden allenfalls abgeschlossenen Versicherungsagentenvertrag.
(2)Der Versicherungskunde erklärt seine Zustimmung, dass diese AGB dem gesamten Vertragsverhältnis zwischen ihm und dem Versicherungsagenten sowie auch sämtlichen künftig abzuschließenden Versicherungsverträgen zu Grunde gelegt werden.
(3)Die Tätigkeit des Versicherungsagenten wird, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, örtlich auf Österreich beschränkt.

§ 2 Die Pflichten des Versicherungsagenten

(1) Der Versicherungsagent verpflichtet sich, für den Versicherungskunden eine angemessene Risikoanalyse zu erstellen und darauf aufbauend ein angemessenes Deckungskonzept zu erarbeiten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass diese Risikoanalyse und das Deckungskonzept ausschließlich auf den Angaben des Kunden sowie den dem Versicherungsagenten allenfalls übergebenen Urkunden basieren und daher unrichtige und/oder unvollständige Informationen durch den Versicherungskunden das Ausarbeiten eines angemessenen Deckungskonzepts verhindern.
(2) Der Versicherungsagent hat den Versicherungskunden fachgerecht und den jeweiligen Kundenbedürfnissen entsprechend zu beraten, aufzuklären und den nach den Umständen des Einzelfalls bestmöglichen Versicherungsschutz zu vermitteln. Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass die Interessenwahrung des Versicherungskunden grundsätzlich auf Versicherungsunternehmen mit Niederlassung in Österreich beschränkt ist und daher ausländische Versicherungsunternehmen aufgrund des entsprechend erhöhten Aufwandes nur im Falle eines ausdrücklichen Auftrags des Versicherungskunden gegen ein gesondertes Entgelt einbezogen werden.
(3) Die Vermittlung des bestmöglichen Versicherungsschutzes durch den Versicherungsagenten erfolgt bei entsprechender Bearbeitungszeit unter Berücksichtigung des Preis-Leistungs-Verhältnisses. Bei der Auswahl einer Versicherung können daher neben der Höhe der Versicherungsprämie insbesondere auch die Fachkompetenz des Versicherungsunternehmens, seine Gestion bei der Schadensabwicklung, seine Kulanzbereitschaft, die Vertragslaufzeit, die Möglichkeit von Schadenfallkündigungen und die Höhe des Selbstbehalts als Beurteilungskriterien herangezogen werden.
(4) Soweit die Bestimmungen des KSchG in der gültigen Fassung nicht anwendbar sind, ist der Versicherungsagent nach Abschluss des Versicherungsvertrages – sofern er zur Vermittlung von Versicherungsverträgen beauftragt ist – lediglich verpflichtet, die dem Vermittlungsauftrag zugrunde liegende(n) Polizze(n) zu überprüfen und diese am Versicherungskunden auszuhändigen. Eine darüberhinausgehende Berichts – und/oder Aushändigungspflicht im Sinne des § 28 Z.4 MaklerG wird ausdrücklich abbedungen.
(5) Eine laufende Überprüfung der bestehenden Versicherungsverträge des Vollmachts(auftrag)gebers im Sinne des § 28 Z.7 MaklerG bedarf eines gesonderten Auftrages. Ohne gesonderten Auftrag in schriftlicher Form übernimmt der Versicherungsagent keine Verpflichtung im Sinne des § 28 Z.7 MaklerG. Die Annahme eines derartigen Auftrages behält sich der Versicherungsagent ausdrücklich vor.
(6) Wird ein solcher Auftrag in schriftlicher Form erteilt, hat der Versicherungskunde (Vollmachts- und Autraggeber) dem Versicherungsagenten unverzüglich allfällige neue Risken bzw. Veränderungen derselben bekanntzugeben.
(7) Die Unterstützung des Versicherungskunden bei Abwicklung des Versicherungsverhältnisses vor und nach Eintritt des Versicherungsfalles im Sinne des § 28 Z.6 bedarf gesonderter schriftlicher Beauftragung durch den Versicherungskunden. Die Fristwahrung aus Versicherungsverträgen und damit zusammenhängenden Versicherungsfällen obliegt ausschließlich dem Versicherungskunden. Hierzu zählt insbesondere die Fristwahrung für Prämienzahlungen.

§ 3 Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Kunden

(1) Der Versicherungsagent benötigt für das sorgfältige und gewissenhafte Erbringen der in § 2 beschriebenen Leistungen alle sachbezogenen Informationen und Unterlagen, über die der Kunde verfügt, um eine fundierte Beurteilung der individuellen Rahmenbedingungen vorzunehmen und dem Kunden den nach den Umständen des Einzelfalls bestmöglichen Versicherungsschutz vermitteln zu können. Aus diesem Grunde ist der Versicherungskunde verpflichtet, dem Versicherungsagenten alle für die Ausführung der Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig vorzulegen und den Versicherungsagenten von allen Umständen, die für die in § 2 beschriebenen Leistungen des Versicherungsagenten von Relevanz sein können, in Kenntnis zu setzen.
(2) Der Versicherungskunde ist verpflichtet, sofern erforderlich, an einer Risikobesichtigung durch den Versicherungsagenten oder das Versicherungsunternehmen nach vorheriger Verständigung und Terminabsprache teilzunehmen und auf besondere Gefahren von sich aus hinzuweisen.
(3) Die nach gründlichem Nachfragen vom Kunden erhaltenen Informationen und Unterlagen kann der Versicherungsagent zur Grundlage der weiteren Erbringung seiner Dienstleistungen gegenüber dem Kunden machen, sofern sie nicht offenkundig unrichtigen Inhalts sind.
(4) Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass ein von ihm oder für ihn vom Versicherungsagenten unterfertigter Versicherungsantrag noch keinen Versicherungsschutz bewirkt, sondern dieser vielmehr noch der Annahme durch das Versicherungsunternehmen bedarf, sodass zwischen der Unterfertigung des Versicherungsantrages und dessen Annahme durch den Versicherer ein ungedeckter Zeitraum bestehen kann.
(5) Der Versicherungskunde, sofern er nicht als Verbraucher iSd KSchG anzusehen ist, verpflichtet sich, alle durch die Vermittlung des Versicherungsagenten übermittelten Versicherungsdokumente auf sachliche Unstimmigkeiten und allfällige Abweichungen vom ursprünglichen Versicherungsantrag zu überprüfen und dies gegebenenfalls dem Versicherungsagenten zur Berichtigung mitzuteilen.
(6) Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass eine Schadensmeldung oder ein Besichtigungsauftrag noch keine Deckungs- oder Leistungszusage des Versicherers bewirkt.
(7)Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass er als Versicherungsnehmer Obliegenheiten aufgrund des Gesetzes und der jeweils anwendbaren Versicherungsbedingungen im Versicherungsfall einzuhalten hat, deren Nichteinhaltung zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann.

§ 4 Zustellungen,  elektronischer Schriftverkehr

(1) Als Zustelladresse des Versicherungskunden gilt die dem Versicherungsagenten zuletzt bekannt gegebene Orts- oder auch E- Mailadresse.
(2) Die elektronische Kommunikation im Sinne des österreichischen Versicherungsvertragsgesetzes gilt als vereinbart. Der Versicherungsagent ist auch ermächtigt diese in Vollmacht für den Versicherungskunden mit dem jeweiligen Versicherungsunternehmen zu vereinbaren.
(3) Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund vereinzelt auftretender, technisch unvermeidbarer Fehler die Übermittlung von E-Mails unter Umständen dazu führen kann, dass Daten verloren oder verfälscht bekannt gegeben werden. Für diese Folgen übernimmt der Versicherungsagent eine Haftung nur dann, wenn er dies verschuldet hat. Der Zugang von E-Mails bewirkt noch keine vorläufige Deckung und hat auch auf die Annahme eines Vertragsanbotes keine Wirkung.

§ 5 Urheberrechte

Der Kunde anerkennt, dass jedes vom Versicherungsagenten erstellte Konzept, insbesondere die Risikoanalyse und das Deckungskonzept, ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist. Sämtliche Verbreitungen, Änderungen oder Ergänzungen sowie die Weitergabe an Dritte bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Versicherungsagenten.

§ 6 Haftung

Hinweis: die nachfolgenden Haftungsbestimmungen gelten nur im b2b-Bereich, nicht im Verhältnis zu Konsumenten: Der Versicherungsagent haftet für allfällige Sach- und Vermögensschäden des Versicherungskunden nur im Fall des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Im Fall des Vorsatzes wird auch für entgangenen Gewinn gehaftet. Die Haftung des Versicherungsagenten ist jedenfalls mit der Höhe der Deckungssumme der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung des Versicherungsagenten beschränkt. Schadenersatzansprüche gegen den Versicherungsagenten müssen innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.

§ 7 Verschwiegenheit, Datenschutz

(1) Der Versicherungsagent ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihm aufgrund der Geschäftsbeziehung zum Kunden bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten. Der Versicherungsagent ist verpflichtet, diese Pflicht auch seinen Mitarbeitern zu überbinden. Jede Weitergabe von Daten unterliegt den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.
(2) Der Kunde gibt bis auf Widerruf seine Einwilligung, dass seine persönlichen Daten automationsunterstützt von der Vollmachts- und Auftragsnehmerin verarbeitet und ausschließlich in Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtung an Dritte weitergegeben werden. Die Vollmachts- und Auftragsnehmerin ist zur Kontaktaufnahme – auch zur Informations- und Werbezwecken – per Fax, E-Mail, Telefon und SMS gemäß § 107 Telekommunikationsgesetz berechtigt.

§ 8 Rücktrittsrechte des Versicherungskunden

(1) Gemäß § 3 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) ist der Kunde berechtigt, bei Abgabe seiner Vertragserklärung außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers oder eines Standes auf einer Messe von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung dieser Vertragsurkunde, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen dieses Vertrages zu laufen. Das Rücktrittsrecht erlischt bei Versicherungsverträgen spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrags.
(2) Die Erklärung über den Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich an den Auftragnehmer zu übermitteln. Der Rücktritt erfolgt rechtzeitig, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der in Abs. 1 genannten Frist abgesendet wird.

§ 9 Entgeltanspruch

Im Zusammenhang mit vermittelten Verträgen ist das Entgelt des Versicherungsagenten die Provision, darüber hinaus steht dem Versicherungsagenten bei Nichtabschluss der angebotenen und zur Erstellung beauftragter Versicherungskonzepte (Offerte) Entgelt nach dem jeweils gültigen Tarif der österreichischen Versicherungstreuhänder/ österreichischer Versicherungsmaklerring (ÖVT/ ÖVM) zu. Es gilt weiters vereinbart, dass Schadens -und Vertragsbearbeitung aus welchem der Versicherungsagent keine Provision bezieht als kostenpflichtig gelten (Stundentarif der österreichischen Versicherungstreuhänder/ österreichischer Versicherungsmaklerring (ÖVT/ÖVM). Bei Bestehen einer pauschalen Verwaltungskostenvereinbarungen gilt nur diese und wird im Fall dessen vom Versicherungsagenten keine individuelle weitere Honorarforderung fällig gestellt. Dieser Umstand bedarf unbedingt der Schriftform.

§ 10 Vereinbarungen

Abweichende Vereinbarungen von den AGB regelt ein gesonderter schriftlicher Versicherungsagentenvertrag. Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Punkte berührt nicht die Geltung der übrigen Punkte der AGB. Sämtliche etwaige Abweichungen von diesen AGB bedürfen unbedingt der Schriftform und müssen beidseitig akzeptiert und gegengezeichnet werden. Beratungsprotokolle werden in unserem Unternehmen archiviert und können nach Wunsch und/oder Aufforderung sofort via E-Mail, Fax oder per Post zugesandt werden und gelten dies auch als vereinbart. Weiters gilt einvernehmlich als vereinbart, dass Beratungsprotokolle bei vorliegen einer E-Mailadresse an diese versandt werden dürfen und die Zustellung dieser E-Mails einer eingeschrieben Briefsendung gleichkommt.

§ 11 Beratungs- und Dokumentationsverzicht

Der Versicherungskunde wird auf seinen eigenen Wunsch beraten und gilt der Entfall einer gesamten Risikoanalyse als vereinbart. Es handelt sich in jedem Fall um eine jeweilige Einzelproduktberatung. Der Versicherungskunde wird darauf hingewiesen, dass sich der Beratungsverzicht nachteilig auf die Möglichkeit auswirken kann, gegen den Versicherungsvermittler einen Schadenersatzanspruch wegen Verletzung von Beratungs- und Dokumentationspflichten geltend zu machen.

§ 12 Verfügbarkeit der AGB/ Informationspflicht des Versicherungsagenten

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind zusätzlich zur persönlichen Aushändigung im Internet unter https://www.fairmoney.at/agb verfüg- und für den Versicherungskunden jederzeit einsehbar. Hinsichtlich der Informationspflicht des Versicherungsagenten gilt vereinbart das diese wiederum im Internet unter https://www.fairmoney.at/impressumjederzeit einsehbar sind.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, wird dadurch der Restvertrag nicht berührt. Im b2b-Bereich (Unternehmergeschäfte) wird in einem solchen Fall die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der undurchsetzbaren oder ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
(2) Die Verträge zwischen dem Versicherungsagenten und dem Versicherungskunden unterliegen österreichischem Recht. Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – mit Ausnahme von Konsumenten iSd KSchG – jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich die Betriebsstätte des Versicherungsagenten befindet. Der Versicherungsagent ist jedoch berechtigt, eine allfällige Klage vor jedem anderen sachlich zuständigen Gericht einzubringen. Unbeschadet dessen ist für Konsumenten iSd KSchG jenes Gerichts zuständig, indessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Konsumenten liegt.

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